Termin Logistik

Um unsere sozialverträglichen Preise garantieren zu können, sind wir weitgehend auf Automatisierung und Standardisierung angewiesen sowie auf hohe Kosteneffizienz durch Terminbündelung und können individuelle Endkundenbegehren für Termine nur begrenzt würdigen, da eine individuelle Anfahrtsgestaltung bei derart günstiger Wartungsgebühr wirtschaftlich nicht erbringbar ist. Für Urlaubsabsenzen ist es daher von grossem Vorteil, wenn ein Zweitschlüssel z.B. beim Hauswart deponiert wird, um so kostenpflichtige, individuelle Termine zu vermeiden.

Wie beim öffentlichen Personennahverkehr, erreichen wir unsere Niedrigstkosten nur durch extreme Terminbündelung und Wegoptimierung. Individuelle 1. und 2. Termine sind daher wirtschaftlich nicht tragbar. Unser Servicecenter kann keine individuellen 1. oder 2. Termine vereinbaren.

Benachrichtigung über den anstehenden, ersten festen Montage-, bzw. Prüf- und Wartungstermin durch Aushänge im Objekt, ca. 14 Tage im voraus an Mieter/Nutzer sowie die Verwaltung des Auftraggebers. Die Verwaltung des Auftraggebers meldet um- gehend leerstehende Wohnungen/Flächen. Der Auftragnehmer erhält (gleichschließende) Schlüssel für Leerstände. Bemerkung: Die Reihenfolge der ersten Termine wird von unserem System aufgrund der Geopositionen der einzelnen Liegenschaften errechnet und festgelegt. Individuelle Änderungen sind nicht möglich. Um möglichst kompakte Gruppen von Liegenschaften zu bedienen, kann es sein, dass lange Strassen in mehrere Terminierungsintervalle fallen. Wird der Mieter/Nutzer beim 1. Termin nicht angetroffen, hinterlässt der Auftragnehmer dem Mieter/Nutzer eine Benachrichtigungskarte mit der Ankündigung des zweiten festen Montage-, bzw. Prüf- und Wartungstermins. Gleichzeitig erfolgt der Hinweis, dass bei Nichteinhaltung des zweiten, festen Termins für jeden abweichenden, individuellen Termin eine Extra-An- und Abfahrtspauschale vom Vermieter berechnet werden kann. Wird der Mieter/Nutzer beim 2. Termin nicht angetroffen, hinterlässt der Auftragnehmer dem Mieter/Nutzer eine Benachrichtigungskarte mit der Bitte, dessen Servicerufnummer zu wählen und auf diesem Weg einen 3., individuellen Termin zu vereinbaren. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer 4 Wochen nach dem 2. Termin, sofern der Mieter/Nutzer bis dahin keinen 3. Termin vereinbart hat, diesen zwecks Terminvereinbarung und Durchführung des 3. Termins kontaktieren.

Alle Benachrichtigungen enthalten die Servicerufnummer des Auftragnehmers (deutsches Festnetz). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine kostenfreie Nummer einsetzen können. Gegenüber den üblichen Handy-Havarienummern, ist unser Tarif bedeutend günstiger. Falls es der Mieter wünscht, ruft unser Servicecenter auch gerne zurück, so dass dem Mieter ausser für den Erstanruf und Übermittlung der Telefonnummer keine zusätlichen Kosten entstehen.

Die erste und zweite An- u. Abfahrt an den Erfüllungsort der Rauchmeldermontage bzw. der Prüf- u. Wartungsdienstleistung sind, bei fester Terminvorgabe (1. und 2. Termin) durch den Auftragnehmer, im Preis enthalten. Die 1. Termine werden Montags bis Donnerstags mit zweistündigen, jeweils einstündig überlappenden, Zeitfenstern im Zeitraum von 8:00-15:00 Uhr vergeben. Die 2. Termine werden Dienstags bis Donnerstags mit zweistündigen, jeweils halbstündig überlappenden, Zeitfenstern im Zeitraum von 16:00-19:30 Uhr vergeben. Diese gestaffelte Terminvergabe basiert auf längjähriger Erfahrung. Gegenwärtig treffen wir so zwischen 94 und 96 % aller Mieter im Rahmen der ersten und zweiten Termine an. Die 3. Termine sowie sämtliche individuell gestalteten Servicetermine werden sieben- tägig mit zweistündigen Zeitfenstern von 8:00-19:30 Uhr vergeben. Extra An- u. Abfahrten zu einer Liegenschaft zwecks Rauchmeldermontage, Rauch- melderdemontage sowie zu Prüf- und Wartungsarbeiten oder zu einer Serviceleistung können dem Auftraggeber jeweils mit bis zu 30,00 EUR zzgl. MwSt. gesondert in Rechnung gestellt werden.