Dienstleistung
Allgemeines
Was tun, wenn es brennt?
Wichtig! Versuchen Sie Ruhe zu bewahren!!

- Warnen Sie alle Mitbewohner.

- Helfen Sie behinderten, älteren und kranken Menschen.

- Schließen Sie alle Fenster und Türen hinter sich.

- Verlassen Sie umgehend das Haus.

- Benutzen Sie keine Aufzüge.

- Alarmieren Sie die Feuerwehr: Notruf 112
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Was ist das Pyrexx Serviceportal (PSP)?
Das Pyrexx Serviceportal (PSP) wendet sich primär an Endkunden, d.h. die Bewohner, welche über das PSP einen Entstörungsauftrag aufgeben können. Auf das PSP kann ohne Login zugegriffen werden, da keine Bestandsänderungen darüber erfolgen können. Über einen PIN können sich Aussendienststellen des Auftraggebers im Portal identifizieren und so anstehende Termine anzeigen. Und mehr!
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Wie kann ich selber dazu beitragen, dass die Rauchwarnmelder in meiner Wohnung funktionstüchtig bleiben?
Am Rauchwarnmelder befindet sich ein Prüfknopf, welcher bei Betätigung den Rauchwarnmelder intern testet. Vermeiden Sie schädliche Umwelteinflüsse wie Staub, Pollen, allg. Verschmutzung.
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Wie kann ich die Funktionstüchtigkeit eines Rauchwarnmelders überprüfen?
Wenn Sie die Prüf-/Stopp-Taste 2-3 Sek gedrückt halten, wird der Rauchwarnmelder intern getestet.
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Alarmiert der Rauchwarnmelder automatisch die Feuerwehr, wenn er Alarm gibt?
Nein. Der Rauchwarnmelder ist ausschliesslich dazu da, die Bewohner vor einem möglichen Brand zu warnen und ihnen die Zeit zur Flucht und Alarmierung der Feuerwehr zu geben.
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Welche Umgebungseinflüsse können einen Alarm des Rauchwarnmelders bewirken?
Da Rauchmelder mittels einer Fotozelle die Transparenz der Umgebungsluft messen, können Gase von großer Dichte einen Alarm der Geräte hervorrufen.

Bei starkem Wasserdampf, Koch-, Braten-, Back- und Grilldämpfen kann mit entsprechend hoher Konzentration solcher Gase in der Umgebung des Rauchmelders sicherheitshalber ein Alarm ausgelöst werden.

Baustaub, Sprühnebel bei Lackierarbeiten, Insekten- u. Raumduftsprays, Haar- u. Deosprays etc., die direkt in den Rauchmelder gelangen, können ebenso einen Alarm auslösen und auch das Gerät kontaminieren.

Es sind vereinzelt Fälle bekannt, wo ein Alarm durch starke Zugluft oder deutliche Temperaturschwankungen ausgelöst wurde.
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Wie reagiert ein Rauchwarnmelder auf Zigarettenrauch?
Sofern Zigarettenrauch nicht vorsätzlich, massiv und aus unmittelbarer Nähe in den Rauchmelder gepustet wird, lösen die Geräte keinen Alarm aus.

Wir haben die Empfindlichkeit der bei uns verwendeten Rauchmelder besonders intensiv auf Zigarettenrauch getestet und dabei festgestellt, dass auch zahlreiche Raucher in einem kleinen Raum die Geräte nur selten zum Alarmauslösen bringen.
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Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder?
Im Inneren des Rauchmelders befindet sich die Rauchkammer, in der eine Infrarot-Diode permanent Licht abgibt, welches im Regelfall nicht auf die lichtempfindliche Fotozelle gelangt.



Dringen Rauchpartikel in die Messkammer ein, reflektieren sie das Licht der Infrarot-Diode so, dass es auf das hoch empfindliche Fotoelement gelangt. Die dem optischen Messprozess nachgelagerte Elektronik interpretiert dies als Brandgefahr. Es wird Alarm ausgelöst.

„Wer würde die Windschutzscheibe seines Autos zwei Jahre lang nicht putzen?“ Martin Dohmeier Pyrexx GmbH
Jeder kennt das: Im Auto bildet sich bereits nach wenigen Wochen ein stark sichtbehindernder Schmutzfilm auf der Innenseite der Windschutzscheibe.

Genau so lagern sich auch kondensierende Umgebungsgase wie Nikotin und Fettdünste auf den lichtempfindlichen optischen Messbauteilen des Rauchmelders ab, die zum schleichenden Erblinden des Gerätes führen. Im schlimmsten Fall kann dies bedeuten, dass die Messelektronik bereits nach ca. 18 Monaten stark beeinträchtigt ist und der Rauchmelder auf einen Brand nur deutlich verzögert reagiert.
Folge: Verletzte oder gar getötete Menschen!
Ein qualitativ hochentwickelter Rauchwarnmelder gibt seinen Alarm immer bei der gleichen Rauchgasdichte ab, erkennt seinen Kontaminationsgrad und gibt frühzeitig, bevor seine Warnleistung durch Verschmutzung gefährdet wird, ein akustisches Signal ab, welches auf diesen Zustand hinweist!
Trotz solcher Technologie muss im Rahmen eine sorgfältigen Wartung genau geprüft werden, ob das Gerät unbeschädigt, die Elektronik intakt und vor allem die Lufteinlassöffnungen frei von Fremdkörpern sind.
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Ziehen sich die Techniker in jeder Wohnung die Schuhe aus?
Unsere Techniker sind mit Schuhüberziehern aus Kunststoff ausgestattet, sodass empfindliche Bodenbeläge nicht verschmutzt werden.
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Täuschungsalarm? Hintergründe und Hilfeanleitung bei Rauchalarm ohne Brand
In Räumen, in denen es regelmäßig zu Staubentwicklung kommt, besteht von Zeit zu Zeit das Risiko, dass ein technisch fehlerfrei funktionierender Rauchwarnmelder, ohne auf einen echten Brand zu reagieren, einen Rauchalarm abgibt (technisch/juristisch ausgedrückt: normativ bedingt, einen Rauchalarm abgeben muss).

Warum ist das so?

In manchen Räumen eines Hauses oder einer Wohnung gibt es regelmäßig etwas mehr Staub als in anderen Räumen. Ein Schlafraum ist oft ein solcher Raum, weil dort häufig flauschige Teppiche, Kleidung, Bettdecken und Kopfkissen aufbewahrt und bewegt (z.B. aufgeschüttelt) werden. Dabei werden regelmäßig geringe Mengen Staub (oft jedoch mehr als beispielsweise im Bad) in die Umgebung getragen. Solcher Staub lagert sich dann auf horizontalen Flächen (z. B. auf Fensterbänken und Schränken) ab. Leider macht dieser Staub keinen Halt vor dem Rauchwarnmelder und dringt deshalb auch in geringeren Mengen in das Gerät ein. Die Staubpartikel sind naturgemäß viel kleiner als die Raucheintrittsöffnungen und haben eine gewisse Ähnlichkeit zu Rauchpartikeln, besonders was ihre Größe anbelangt.
Somit lagert sich also im Laufe der Zeit auch eine gewisse Menge Staub in dem Rauchmelder ab und gelangt daher auch in die Messkammer des Gerätes. Das Messsystem erkennt in aller Regel den Staub als unerwünschte Fremdeinflussgröße und kompensiert dies elektronisch so gut dies technisch möglich und zulässig ist. Man darf sich nun also vorstellen, dass sich nach einigen Wochen/Monaten auf dem Boden der Messkammer des Rauchwarnmelders eine dünne Staubschicht gebildet hat, die dass Messsystem aufgrund elektronischer Kompensation vorläufig nicht unbedingt stört.

Wenn nun aber ein plötzlich auftretender Luftzug, sei es durch Stoßlüften, ein offenes Fenster, einen Ventilator oder unter Umständen auch durch eine zuschlagende Tür, entsteht und so den auf dem Boden der Messkammer des Rauchmelders abgelagerten Staub mehr oder weniger schlagartig aufwirbelt, dann entsteht eine Staubpartikelwolke im Messsystem des Gerätes, die von echtem Brandrauch seitens der Elektronik nicht zu unterscheiden ist. Gleichsam kann dieser Effekt auch auftreten, wenn ein relativ kühler Raum stark beheizt wird und daher Thermik (warm/kalter Luftwirbel) an der Zimmerdecke entsteht.

Das Gerät muss dann, bei einer solchen, zuvor beschrieben, Staubpartikelwolke im Messsystem, ab dem Erreichen einer bestimmten Partikeldichte den Alarm des Rauchmelders mit voller Lautstärke auslösen. So fordert es die EN 14604, eine Europanorm, welche durch alle Hersteller von Rauchwarnmeldern einzuhalten ist, weshalb das hier beschriebene Auslösen eines Rauchwarnmelders auch kein Thema ist, welches nur bei dem Produkt von Hersteller A vorkommt und bei dem Produkt von Hersteller B ausgeschlossen ist, sondern wohl aus normativen, elektronischen und physikalischen Gründen alle Rauchmeldertypen (die auf dem Streulicht-Prinzip basieren (nahezu 100%)) gleichermaßen betrifft.

Sofern ein Rauchmelder, scheinbar ohne ersichtlichen Grund, jedenfalls, ohne dass es einen Brand gibt (was stets zuerst zu prüfen ist!), einen Alarm in voller Lautstärke oder einen regelmäßigen Ton (Verschmutzungs-Hinweissignal) abgibt, ist es überaus wahrscheinlich (etwa 99,998% der Fälle), dass der Alarm oder das Hinweissignal in Folge aufgewirbelter Staubablagerungen im Messsystem des Gerätes ausgelöst wurde, weil dies seitens der o.g. Europanorm für alle Hersteller von Rauchwarnmeldern nicht anders zulässig ist (Die o.g. Norm fordert sinngemäß Partikeldichte X = Rauchalarm).

In erheblich selteneren Fällen ist es eventuell einem Kleinstinsekt, welches kleiner ist, als der Insektenschutz des Rauchmelders (diesen kann man nicht kleiner konstruieren, weil sonst auch der echte Brandrauch nicht mehr in das Messsystem gelangen kann) gelungen, in das Messsystem vorzudringen. Auch Kleinstinsekten können einen Rauchmelder zwingen den Alarm abgeben zu müssen, letztlich wiederum, weil die vorgenannte EN 14604, dem Rauchmelder-Hersteller dies nicht anders ermöglicht, obgleich andere Lösungen technisch möglich sind.

Letzter typischer Grund für den Alarm eines Rauchwarnmelders (ohne das es einen Brand gibt) sind übermäßige und damit brandrauchähnliche Dünste in der Umgebung des Gerätes (z.B. Bratendunst). Dringen solche Dünste in das Messsystem des Gerätes ein, wird ab Erreichen eines bestimmten Grenzwertes der Alarm ausgelöst.

Was bringt Abhilfe?

Um den Alarm vorübergehend stumm zu schalten drücken Sie bitte die Stopp-Taste des Gerätes (siehe Gebrauchsanleitung).
Bei dem Rauchwarnmelder-Typ PX-1 und PX-1C ist die Stopp-Taste die gesamte untere, kreisrunde Gehäusefläche.

Abhilfe bei Staubablagerungen/Insektenbefall im Messsystem:

Lösen Sie den Rauchwarnmelder von dem Befestigungsmittel. (Bei dem Rauchmelder-Typ PX-1 und PX-1C durch sanften vertikalen Zug.) Setzen Sie bei ihrem Staubsauger die Ritzendüse auf und stellen Sie den Staubsauger auf die höchste Saugleistung ein. Nun saugen Sie mit der vorgenannten Düse umlaufend entlang der Raucheintrittsöffnungen des Gerätes den Melder vorsichtig und gründlich ab. Dies führt nach aller Erfahrung dazu, dass durch den starken Zug die zuvor beschriebenen Staubablagerungen aus dem Messsystem des Rauchmelder entfernt werden und das Gerät somit wieder störungsfrei funktioniert. Gleiches gilt für Kleinst-Insekten, die ebenfalls durch das Absaugen in aller Regel aus dem Messsystem des Rauchwarnmelders entfernt werden.

Abhilfe bei stark verrauchter/dunstiger Umgebung (z.B. beim Kochen):

Sorgen Sie für gute Belüftung des Raumes. Öffnen Sie das Fenster, so dass der Rauch/Dunst abziehen kann. Vergewissern Sie sich aber dennoch, ob es einen Brand in dem Raum gibt.

Wie kann man vorbeugen?

Ein Rauchwarnmelder ist ein elektronisches Messgerät. Ebenso wie die Bildfläche eines Fernsehers hin und wieder sorgsam zu reinigen ist, um eine optimale Funktion zu erhalten (klares Bild), verhält es sich auch bei Ihrem Rauchwarnmelder. Auch ein Rauchwarnmelder sollte hin und wieder, zur Erhaltung optimaler Funktion und Vermeidung unerwünschter Alarme, gereinigt werden.

Reinigen Sie Ihren Rauchmelder regelmäßig, je nach Staubentwicklung in dem betreffenden Raum alle 2-6 Monate, in dem Sie das Gerät mit dem Ritzendüsenaufsatz Ihres Staubsaugers, bei starker bis stärkster Saugleistung, im Bereich der Raucheintrittsöffnungen umlaufend vorsichtig und gründlich absaugen.

Sorgen Sie bei vorhersehbarer Rauch-/Dunst-Entwicklung (z.B. beim Kochen/scharf Anbraten) für ausreichenden Abzug durch die Dunstabzugshaube und/oder durch Öffnen des Fensters.
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Terminierungslogistik
Warum kann ich nur ein Zeitfenster von 2 Stunden auswählen?
Um den flüssigen Ablauf unserer Terminlogistik gewähren zu können, müssen wir einen zeitlichen Puffer von mindestens 2 Stunden einrechnen. Dieser ist dem Bewohner zuliebe sehr knapp bemessen! Bei den gängigen Postdiensten können Sie nur zwischen Vormittag (8:00 - 12:00) und Nachmittag (12:00 -18:00) auswählen.
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Die Terminvorgabe am Aushang passt mir nicht. Was kann ich tun?
Wir erreichen unsere Niedrigstkosten nur durch extreme Terminbündelung und Wegoptimierung. Individuelle erste und zweite Termine sind daher wirtschaftlich nicht tragbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass individuelle Termine kostenpflichtig sein können.
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Ich haben den Termin auf dem Aushang verpasst. Was soll ich tun?
Keine Panik! Wir bieten Ihnen einen kostenfreien zweiten Termin an. Dieser sollte Ihnen durch eine Mitteilungskarte im Briefkasten hinterlassen worden sein. Wenn Sie keine solche Karte vorfinden, so melden Sie sich bitte in unserem Servicecenter unter der Rufnummer 030 74 74 74 74.
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Ich habe eine Karte mit einem Termin im Briefkasten. Dieser Termin passt mir nicht. Was kann ich tun?
Wir erreichen unsere Niedrigstkosten nur durch extreme Terminbündelung und Wegoptimierung. Individuelle Termine sind daher in jedem Fall kostenpflichtig. Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist es von Vorteil, wenn Sie während seiner Abwesenheit einen Zweitschlüssel z.B. beim Hauswart hinterlegen.
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Ich habe eine Karte mit einem Termin im Briefkasten. Ich habe diesen Termin verpasst. Was soll ich tun?
Melden Sie sich bitte in unserem Servicecenter unter der Rufnummer 030 74 74 74 74.
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Montage
Darf ich den Rauchwarnmelder umsetzen, wenn er mich an dem jetzigen Ort stört?
Nein. Die Montageorte sind gesetzlich geregelt, damit der Rauchwarnmelder seine Schutzwirkung optimal wahrnehmen kann.
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Warum darf ich den Ort, wo der Rauchwarnmelder befestigt wird, nicht selbst auswählen?
Die Rauchwarnmelder werden nach den Vorgaben der DIN 14676 angebracht. Somit können sie Ihre Schutzwirkung auch optimal wahrnehmen.
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Wo sollte ein Rauchwarnmelder montiert sein? Wo nicht?
Da der Geruchssinn bei Menschen und Tieren im Schlaf nicht aktiv ist, und zudem bereits zwei bis vier Atemzüge giftiger Rauchgase schwere Hirnschäden oder den Tod zur Folge haben, ist es wichtig, dass in jedem Schlafraum ein Rauchmelder, möglichst im Zentrum des Zimmers, an der Decke montiert ist.



Weiterhin sollte auf Fluchtwegen wie in Fluren und Treppenhäusern alle vier bis sechs Meter ein Melder die Umgebung überwachen. Zusätzlicher Schutz besteht darin, dass Rauchmelder auch in Räumen installiert sind, die nicht als Schlafraum oder Fluchtweg genutzt werden, so beispielsweise in Wohn- und Esszimmern. Rauchmelder gehören nicht in Küche oder Bad, dort führen Umgebungseinflüsse wie starker Wasserdampf zu unerwünschtem Täuschungsalarm. Im Flur vor der Küche ist ein Rauchmelder gut angebracht, weil durch die Distanz und gleichzeitige Nähe zur Kochstelle (Herd) nur im Ernstfall ein Alarm ausgelöst wird. Grundsätzlich sollte auf 60 m² Nutzfläche jeweils ein Melder montiert sein, dabei ist der Abstand zwischen den Geräten möglichst kleiner als 6 m zu halten.
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Wartung
Wie lange dauert die Wartung eines Rauchwarnmelders?
Durch intensive Optimierung der Arbeitsprozesse im Wartungsablauf, unterstützt durch hochentwickelte Erfassungstechnologie dauert die Wartung eines Gerätes heute durchschnittlich weniger als zwei Minuten.

In unserer Ingenieurabteilung haben wir Spezialwerkzeuge entwickelt, die es unseren Technikern ermöglichen, weitestgehend ohne Leiter zu arbeiten. Das spart viel kostbare Arbeitszeit ein und führt zu einer deutlichen Reduktion der Unfallrisiken am Arbeitsplatz.

Durch die von uns entwickelte Wartungsmethodik ist es gelungen, den Zeitbedarf für die Wartung eines Batterie-Rauchmelders von 5-7 Minuten, auf weniger als zwei Minuten zu reduzieren. Die erhebliche Arbeitszeitersparnis trägt in ihrer Summe entscheidend dazu bei, dass wir unsere Leistungen zu sehr niedrigen Preisen anbieten.
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Was wird bei der Wartung gemacht?
Die DIN 14676 definiert für den Anwender des Rauchwarnmelders neben den Montageorten das Mindestmaß der Wartungshandlungen. So ist beispielsweise zu prüfen, ob das Gerät unbeschädigt ist, ob seine Lufteinlässe frei von Fremdkörpern sind und die Batteriespannung für ein weiteres Betriebsjahr ausreicht. Zudem ist ein Probealarm auszulösen. Genau das, was diese Norm verlangt erbringen wir bei unseren Wartungshandlungen mit ganz besonderer Sorgfalt.
Wir prüfen, ob sich der Rauchmelder noch an seinem vorgesehenen Montageort befindet, ersetzen fehlende und beschädigte Geräte, führen eine gewissenhafte äusserliche Reinigung des Melders durch, so dass kein Staub und keine Fremdkörper die Lufteinlässe des Gehäuse verstopfen. Zudem prüfen wir die ob der Melder über ausreichende Batteriespannung verfügt und lösen einen Probealarm aus.
Bei Geräte mit Diagnoseanschluss lesen mir alle Leistungs- und Messparameter sowie den Ereignisspeicher des Gerätes aus und stellen das zugehörige Diagnoseprotokoll sowie unseren Leistungsnachweis gleichzeitig über unser Kundenportal dem Auftraggeber zur Verfügung.
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Wie wird die Wartung organisiert?
Um unsere Dienstleistung für den Vermieter und so auch für den Bewohner so kostengünstig wie möglich zu gestallten, gehen wir wie folgt vor:

Es gibt zwei fest vorgegebene Wartungstermine, bei denen wir durch Sammeltermin so viele Wohnungen wie möglich erreichen wollen, um damit die Kosten im Bereich der Anfahrten so klein wie möglich zu halten, und so dem einzelnen Bewohner letztlich eine sehr preiswerte Wartungsleistung zu bieten.

- Der erste Wartungstermin wird ca. 14 Tage bevor er stattfindet, durch Aushänge im Hausflur der Objekte angekündigt. Diese ersten Termine sind mit jeweils zweistündigen Zeitfenstern (z.B. 10-12 Uhr) stets im Zeitraum von 8-15 vorgesehen und richten sich primär an Bewohner/Bewohner, die in dieser Zeit daheim sind. (z.B. Nicht Berufstätige, Hausfrauen, Senioren etc.)

- Sofern wir den Bewohner/Bewohner bei dem ersten Termin nicht antreffen bzw. der Zugang zu der Wohnung nicht organisiert wurde, hinterlassen wir eine Benachrichtigungskarte, mit einem zweiten Termin, welcher 14-21 Tage nach dem ersten Termin stattfindet. Diese zweiten Termine sind ebenfalls mit zweistündigen Zeitfenstern (z.B. 17-19 Uhr) stets im Zeitraum von 15.30-19 Uhr vorgesehenen und richten sich primär an Berufstätige und die Bewohner, die aus anderen Gründen (z.B. Urlaub) den ersten Termin nicht wahrnehmen konnten.

Treffen wir den Bewohner/Bewohner bei dem zweiten Termin erneut nicht an, hinterlassen wir eine weitere Benachrichtigungskarte, mit dem Hinweis auf unsere Kunden-Servicerufnummer. In unserem Servicecenter kann der Bewohner/Bewohner einen individuellen Termin für die Wartungsarbeiten vereinbaren. Ein solcher Wunschtermin verursacht eine gesonderte Anfahrt, die wir zum Selbstkostenpreis dem Auftraggeber zur Weiterbelastung an den betreffenden Bewohner/Bewohner in Rechnung stellen.
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Wie oft werden die Geräte gewartet?
Die Wartung der Geräte wird gemäß DIN 14676 einmal jährlich durchgeführt.
So bleibt die optimale Betriebsbereitschaft der Rauchmelder stets geprüft erhalten.
Längere Wartungsabstände sind durch die o. g. Norm nicht vorgesehen und würden auch die Gefahr vergrößern, dass die Rauchwarnmelder in einem Notfall nicht oder nicht rechtzeitig ansprechen/alarmieren.
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Wie ist ein Pyrexx-Techniker zu erkennen?
Alle für uns tätigen Techniker tragen einheitliche Arbeitsbekleidung. Signalrote Oberbekleidung, mit einem auf der Brust klein und auf dem Rücken groß gedrucktem gelben Pyrexx-Logo. Dazu werden beige Arbeitshosen getragen.

Zudem führt jeder unserer Techniker einen Ausweis bei sich, auf dem sein Name, ein Lichtbild, die Techniker-Ident-Nummer, das Pyrexx-Logo sowie ggf. das Logo unseres Auftraggebers/des Vermieters aufgebracht ist. Jeder Techniker ist zudem angewiesen, seinen Personalausweis mit sich zu führen.
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Instandhaltungen
Der Rauchmelder gibt ein Warnsignal, was soll ich machen?
Bei Rauchalarm, überprüfen Sie sofort ob es einen Brandherd gibt. Fall ja, folgen Sie umgehend den Anweisungen unter dem Punkt "Was tun, wenn es brennt?" Andernfalls können Sie den Alarm durch Drücken der Prüf-/Stopp-Taste stummschalten.
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Wie wird ein Entstörungsauftrag abgewickelt?
Ein Entstörungsauftrag wird von unserem Servicecenter oder über das Pyrexx Serviceportal (PSP) erfasst. Nach interner Prüfung wird der Auftrag freigeschaltet. Ein Pyrexx-Mitarbeiter wird sich zwecks Terminierung bei Ihnen melden. Nach Festlegung des Termins wird der Entstörungsauftrag an die Station vor Ort zur Erfüllung weitergeleitet.
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Der Rauchmelder piept, aber das Pyrexx-Servicecenter ist nicht erreichbar, was soll ich tun?
Hier können Sie einen Instandhaltungsauftrag eingeben. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden. Sie können den Piepton durch Drücken auf den Dekodeckel (Prüf/Stopp Taste) vorübergehend deaktivieren.
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Wie kann ich selber dazu beitragen, dass Täuschungsalarme vermieden werden?
Achten Sie darauf, dass keine direkte Zigarettenrauch- oder Dampfeinwirkung stattfindet. Beachten Sie auch unseren Leitfaden für Renovationsarbeiten.
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Warum kann es zu Täuschungsalarmen kommen?
Ein Rauchwarnmelder ist vom Prinzip her betrachtet ein optisches Messgerät, welches auf reflektierende Inhaltsstoffe in seiner Umgebungsluft (z.B. Rußpartikel) mit einem Alarm reagiert.

Handelsübliche Rauchwarnmelder haben jedoch, bedingt durch ihre Bauart und Elektronik, große Probleme, den Unterschied zwischen Rußpartikeln eines Brandes und Wasserdampf, Feinstaub (Schleifstaub, Hausstaub) oder beispielsweise auch Blütenpollen zu erkennen. Auch hochpreisige Rauchwarnmelder schlagen bei o.g. Einflüssen Alarm.

Gerade der hier zuletzt genannte "Auslöser" - *Blütenpollen* - führt, vorzugsweise in Wohneinheiten, die unterhalb des 4. OG liegen, zu jahreszeitlich bedingten Häufungen von sogenannte Täuschungsalarme, weil der Rauchmelder nicht den Unterschied zwischen Pollen und Brandruß erkennen kann.

Auch an kalten Wintertagen, wo die Geräte stellenweise starken Temperaturschwankungen ausgesetzt sind, begegnet uns immer wieder das Problem der sogn. Betauung der Mess-Optik in Form von Täuschungsalarmen.

Letztlich sind solche und ähnliche Umgebungseinflüsse, die zu Feinstaub, elektromagnetischen Strahlungen und Temperaturschwankungen zusammen gefasst werden können, nicht mit einem technischen Defekt der Elektronik oder einer Nachlässigkeit in der Wartungsleistung zu verwechseln. Die Elektronik solcher Geräte arbeitet in aller Regel vollkommen einwandfrei und kann lediglich nur den Unterschied zwischen Brandrauchpartikeln und Blütenpollen nicht erkennen.
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Wer kommt für eine Türöffnung auf?
Für Feuerwehreinsätze und Polizeianfahrten, welche durch Täuschungsalarme ausgelöst werden, müssen weder Auftraggeber noch Auftragnehmer aufkommen.

Hier gilt das sogenannte "Irrtum des Meldenden". Dies ist ein, Fachleuten aus Polizei und Feuerwehr, bekannter Terminus, welcher besagt, dass der Meldende nicht hinreichend erkannt hat, dass es tatsächlich nicht gebrannt hat, der Meldende sich also geirrt hat. In solchen Fällen gehen die Auslagen für die Einsätze der Rettungskräfte und der Polizei jeweils zu Lasten der Staatskasse.
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Was kann der Bewohner/Nutzer tun, wenn ein Rauchwarnmelder eine Störung hat?
Bei jeder Montage und Wartung unserer Rauchmelder erhält der Bewohner/Nutzer eine kurze Gebrauchsanweisung von unserem Techniker.

Dort ist neben anderen Kontaktinformationen die Servicerufnummer unseres 24-Stunden-Servicecenters angegeben.

Sofern ein Rauchmelder eine Störung zeigt, kann der Bewohner/Nutzer an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr auf dieser Servicerufnummer anrufen. Zunächst wird im Gespräch ermittelt, ob es nicht vielleicht doch eine Gefahrenquelle gibt und ob ggf. parallel die Feuerwehr alarmiert werden muss sowie das weitere Notfallverhalten angeleitet.

Handelt es sich lediglich um eine Gerätestörung, wird dem Anrufer, soweit wie telefonische möglich und zumutbar, eine Anleitung zur provisorischen Instandhaltung gegeben.

Sofern erforderlich wird im Weiteren zeitgleich per SMS der nächstgelegene verfügbare Servicetechniker vor Ort mit der Instandhaltung des betreffenden Rauchmelders beauftragt.

Durch unsere hochentwickelte Personal- und Servicelogistik in Verbindung mit eigens für unsere Zwecke geschaffener Informationstechnologie ist es oft möglich, Störungen innerhalb sehr kurzer Zeiträume zügig und nachhaltig zu beheben.
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Kosten, Rechnungslegung und Leistungsnachweis
Warum kann ein Servicedienst, der eine An- u. Abfahrt erfordert, in Rechnung gestellt werden?
Servicedienste werden prinzipiell nur bei Fremdverschulden berechnet. Ein Serviceeinsatz, welcher auf einen defekten Rauchmelder zurückgeht, ist natürlich kostenfrei. Instandhaltungsleistungen können berechnet werden, wenn die Störung des Rauchmelders durch eine Fremdeinwirkung Dritter (Vandalismus, Diebstahl) verursacht wurde.
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